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   OLG Hamm - 20 U 179/13   

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OLG Hamm - 20 U 179/13 (https://dejure.org/9999,100311)
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Wird zitiert von ...

  • LG Düsseldorf, 03.07.2014 - 14c 86/13
    Nachdem die Berufung der Beklagten gegen das die einstweilige Verfügung vom 28.03.2013 aufrechterhaltende Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 08.07.2013 (Anlage K 6) vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf keinen Erfolg hatte (Urteil vom 11.03.2014, Az. 1-20 U 179/13, Anlage K 10), hat die Beklagte am 20.03.2014 (Anlage B 6) die Abschlusserklärung abgegeben und in der Folge die von der Klägerin mit den ursprünglichen Klageanträgen zu 2. und 4. geltend gemachten Abmahnkosten und die Kosten für die Besorgung des streitgegenständlichen Erfahrungsbericht der Stiftung Warentest beglichen.

    Wie vom Oberlandesgericht Düsseldorf in dem im parallelen einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenen Urteil vom 11.02.2014 (Az. 1-20 U 179/13, Anlage K 10) festgestellt, auf das zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, ist die streitgegenständliche Werbung irreführend und verstößt gegen § 5 UWG.

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